LETZTER WILLE
Zu Lebzeiten ein Testament zu verfassen, ist nicht immer ein leichtes Unterfangen. Wenn Sie jedoch wünschen, dass den Tieren auch nach Ihrem Tod weiterhin geholfen werden soll, ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen rechtzeitig schriftlich festhalten.
Wir zeigen Ihnen, welche Formvorschriften es gibt und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Mit einem Vermächtnis / Legat kann ein fester Betrag oder ein Sachwert hinterlassen werden. Der Begünstigte wird dadurch nicht Teil der Erbgemeinschaft und muss dadurch keine Schulden tragen.
Die Vermögenswerte, die eine Person hinterlässt, können als Erbschaft an gesetzliche und / oder eingetragene Erben verteilt werden. Zu berücksichtigen sind dabei die gesetzlichen Pflichtteile. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, können die Vermögenswerte frei vermacht werden. Bei einer Erbschaft muss von den Erben eine allfällige Schuld übernommen werden.
Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten und kann Geld und / oder eine Sache beinhalten. Der Schenkungsvertrag beinhaltet die schenkende und die beschenkten Parteien sowie die Schenkung, der Beschenkte nimmt dabei keine Erbenstellung ein.
Damit Ihr Wille auch umgesetzt werden kann, braucht es ein Testament, in dem Sie regeln, wen Sie neben den gesetzlichen Erben begünstigen wollen.
H I E R Ihr Testament.